Magdeburg, 13.05.2015. Kündigt der Vermieter umfangreiche Reparaturarbeiten
an, löst das bei vielen Mietern eine Stresssituation aus: Alles wird um- und
aufgeräumt, damit man im Zweifelsfall einen guten Eindruck beim Vermieter
hinterlässt. Und das, obwohl es der Vermieter selbst ist, der für diese
Angelegenheit zuständig ist: „Veranlasst der Vermieter Reparaturarbeiten in einer
Wohnung, ist nicht der Mieter verantwortlich dafür Platz zu schaffen, sondern der
Vermieter selbst“, bestätigen die Immobilienexperten der MCM Investor
Management AG aus Magdeburg. Bestätigen tut dies eine Entscheidung des
Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13). Demnach heißt es: Plant der Vermieter
Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss dieser
keine Baufreiheit schaffen.
Der Mieter muss also nicht im Vorfeld Schränke abbauen oder Möbel aus dem
Raum oder der Wohnung schaffen. Den Platz, den die Handwerker brauchen, egal
an welcher Stelle der Immobilie, müssen sie sich selbst schaffen – Mieter können
sich bei Reparaturen also zurücklehnen. „Auch wenn Mieter die geplanten
Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten akzeptieren müssen, sind sie zu keiner
Zeit dazu verpflichtet, selber mit anzupacken. Die meisten Mieter machen dies
unwissend trotzdem“, so die Experten der MCM Investor weiter.
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin weist darauf hin, dass für die
sogenannte „Baufreiheit“ der Vermieter selbst beziehungsweise seine Handwerker
sorgen müssen. Schließlich sind sie bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch dafür
verantwortlich, alle Möbel wieder ordentlich aufzubauen, erforderliche
Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vorzunehmen und den angefallenen
Dreck zu beseitigen. „Wo dies nicht geschieht, können Mieter sogar eine
Aufwendungsentschädigung für die Umstände verlangen“, betonen die
Immobilienexperten aus Magdeburg.