MCM Investor Management AG: Diversifikation bei Finanzprodukten – die Mischung macht’s

Magdeburg, 11.06.2013 Hat man als Anleger Kapital als
Geldanlage zur Verfügung, ist die Risikostreuung des Kapitals
sehr wichtig. Man bezeichnet die Verteilung des Kapitals auf
unterschiedliche Anlageformen und Finanzprodukte auch als
Diversifikation. Im Vordergrund steht das Vermindern des
Risikos der Kapitalanlage in ihrer Gesamtheit, was durch die
Verteilung des Kapitals auf unterschiedliche Finanzprodukte
erreicht werden soll.

Wer eine Geldanlage sucht, die angemessene Renditen und
steuerliche Vorteile bietet, ist mit einem Genussschein gut
beraten. Der Steuereffekt entsteht dadurch, dass die bereits
angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines
enthalten sind. Durch diese Methode steigt der Kurs eines
Genussscheines während einer Zinsperiode und sinkt am Tag
der Zinsausschüttung um die ausgezahlten Stückzinsen. Die
Zinsen werden dabei wie Kursgewinne behandelt: Hält der
Anleger seinen Genussschein länger als 12 Monate, kann er
steuerfreie Erträge erzielen.

Generell gewinnt ein Anleger mit dem Kauf eines
Genussscheines das Recht, am Erfolg eines Unternehmens
teilzuhaben. Vom Aufbau und der Funktionsweise her sind
Genussscheine dabei eine Mischung aus Aktien und Anleihen.
Fast alle Genussscheine bieten eine feste jährliche Verzinsung
und sind daher vergleichbar mit einer Anleihe. Ob diese
Zinsen allerdings gezahlt werden, hängt vom Gewinn des
Unternehmens ab. Wird in einem Geschäftsjahr kein positives
Bilanzergebnis erwirtschaftet, erfolgt auch keine Zinszahlung.
Dafür sind aber fast alle Genussscheine mit einem
Nachzahlungsanspruch ausgestattet, d.h. wenn das
Unternehmen in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder
positive Bilanzergebnisse erzielt, werden die ausgefallenen
Zinszahlungen nachgeholt. Fast alle Genussscheine werden
von Banken herausgegeben, sind also hinsichtlich der
Zinszahlungen sehr sicher. Trotzdem sollte man als Anleger
auch hier nur auf Genüsse von Unternehmen mit guter Bonität
setzen. Das gegenüber einer Anleihe leicht erhöhte Risiko von
Genussscheinen wird im Gegenzug mit einem Renditevorteil
von 1 bis 1,5% belohnt.

Eine Unterart der Genussscheine sind Genussrechte. Der
Unterschied zwischen Genussrecht und Genussschein besteht
darin, dass ein Genussschein verbrieft ist, während ein
Genussrecht unverbrieft bleibt. Die MCM Investor Management
AG hat jahrelange Erfahrung im Geschäft mit Genussrechten.
Deren Anleger profitieren davon, dass die MCM Investor
Management AG Immobilienprojekte erwirbt, die aus
unterschiedlichen Gründen nicht mehr den
Marktgegebenheiten entsprechen. Hier handelt es sich
beispielsweise um denkmalgeschützte Immobilien, die
sanierungsbedürftig sind. Diese werden dann nach Vorgabe
optimiert und wieder veräußert. Der Anleger als
Genussrechtsgeber partizipiert dabei am Geschäftserfolg des
Unternehmens. „Genussrechte bieten für alle Beteiligten,
wenn fair umgesetzt, realistische Chancen“, heißt es aus dem
Magdeburger Haus.

Genussrechtskapital an Immobiliengesellschaften sind
faktisch mit Sachwertvermögen unterlegt und bieten damit
eine höhere Sicherheit als Genussrechte an einem
Produktions- oder Serviceunternehmen. Als Beimischung und
zur Diversifikation eines profitablen Portfolios sind
Genussscheine also ein sehr empfehlenswertes Mittel, solange
bei ihrer Auswahl auf die Bonität des herausgebenden
Unternehmens geachtet wird.