Magdeburg, 19.06.2014. Bislang hat sich nur wenig
herumgesprochen, dass Immobilienbesitzer künftig über die
Energiesituation der angebotenen Wohnung oder des
angebotenen Hauses informieren müssen. Mieter können sich
damit einen Eindruck über die anfallenden Nebenkosten
verschaffen. Auf diesen Umstand macht das Magdeburger
Immobilienunternehmen MCM Investor Management AG
aufmerksam. „Nicht vielen ist zudem bewusst, dass es sich
dabei nicht um einen Kavaliersdelikt handelt, sondern die
Energieeinsparverordnung sogar drakonische Strafen
vorsieht“, so das Management der MCM Investor Management
AG. Denn es wird künftig als Verpflichtung bei der
Neuvermietung angesehen, dass der Energieausweis der
entsprechenden Immobilie vorliegt. Tut er das nicht, drohen
Strafen bis 15.000 Euro.
„Mancher Vermieter weiß nicht, wo er sich informieren kann“,
so MCM Investor Management AG. Dabei sei das Internet voll
mit Empfehlungen, die oftmals auch sehr pragmatisch sind.
So finden Interessierte Handlungsempfehlungen unter dem
Link http://www.energieausweis-vorschau.de/wie-bekomme-
ich-energieausweis.html.
Wenig bekannt ist auch die Tatsache, dass selbst Anzeigen
künftig über die wesentlichen Details der Immobilie im
Hinblick auf deren Energieverbrauch aufklären müssen. Die
Energieeinsparverordnung schreibt hier konkrete Vorgaben
vor. Da mehr Text nahezu immer mit mehr Kosten verbunden
ist, dürften viele versuchen, mit Abkürzungen zu arbeiten.
Anwälte raten dabei, eindeutige und gebräuchliche
Abkürzungen zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen
drohen könnten.
Wer einen Makler bei einer Neuvermietung einschaltet, kann
als Immobilienbesitzer unter Umständen seinen
Regressanspruch auf diesen übertragen. „Seriöse Makler
machen ihre Kunden in jedem Fall darauf aufmerksam, dass
sie bei einer Neuvermietung einen Energieausweis brauchen“,
meint MCM Investor Management AG. Sollte es anderenfalls
zu einem Bußgeld oder einer rechtlichen Auseinandersetzung
kommen, könnten Immobilienbesitzer den Makler durchaus in
Regress nehmen. Als Profi müsse dieser die wesentlichen
Vorgaben kennen. Allerdings könne sich der Makler auch
dadurch exkulpieren, indem er den Vermieter auf den
Umstand aufmerksam gemacht hat, dies sich schriftlich
bestätigen lässt und damit die Verantwortung wieder auf den
Vermieter rücküberträgt. Schaltet er indes Anzeigen, so auch
im Internet, müssten diese aber in jedem Fall mit der
Energieeinsparverordnung übereinstimmen.
„Die dargestellten Vorgaben, gelten dem Grunde nach ab
sofort. Bußgelder soll es ab Mai 2015 geben. Ob es allerdings
tatsächlich zu Abmahnungen kommt, ist nicht abzusehen. Wer
professionell agiert, sollte sich indes rechtzeitig anpassen“,
erklärt das Management der MCM Investor Management AG.