MCM Investor Management AG über das Kleinanlegerschutzgesetz

Magdeburg, 26.11.2014. Die Bundesregierung reagiert auf die Missstände des
sogenannten Grauen Kapitalmarkts. So soll das Kleinanlegerschutzgesetz die
Vermögensanlagen stabiler machen und Anleger vor bösen Überraschungen
schützen. Unterdessen wird die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Internetseite über
Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen informieren, wenn ein Produktanbieter
gegen Regeln des Anlegerschutzes verstößt. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor,
dass die Finanzaufsicht informiert, Bei erheblichen Bedenken für den Schutz der
Anleger kann die BaFin den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder
gar verbieten. „Die Prospekte von Vermögensanlagen werden zukünftig nur noch
zwölf Monate gültig sein und müssen auf der Internetseite des Anbieters zur
Verfügung stehen,“ erklären die Anlegeexperten der MCM Investor Management
AG. Auch Prospektnachträge oder Verflechtungen von Unternehmen mit den
Emittenten und Anbietern einer Vermögensanlage müssen stets offengelegt
werden.

Des Weiteren soll die Werbung für Vermögensanlagen stark reduziert werden.
Beispielweise in Bussen und Bahnen wird sie komplett verboten sein. In
Printmedien bleibt sie legitim, sofern deutlich auf das mit dem Produkt
verbundene Verlustrisiko hingewiesen wird. „Die Skandale der letzten Jahre haben
ein teilweise zu negatives Licht auf den Markt geworfen. Jene Maßnamen fördern
das Vertrauen der Anleger und sorgen für Transparenz“, so die MCM-Experten
weiter. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und
eine Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr eingeführt. Für die
Bundesregierung zählt eine doppelte Schutzwirkung: „Zum einen erhält der
Anbieter einer Vermögensanlage für die Dauer von 24 Monaten eine stabile
Finanzierungsgrundlage. Zum anderen wird der Anleger gewarnt, dass seine
Vermögensanlage eine unternehmerische Investition von gewisser Dauer
darstellt“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG. Die BaFin
kann dabei schließlich auch die Unterlagen eines Unternehmens des Grauen
Kapitalmarkts durch einen externen Wirtschaftsprüfer checken lassen,
vorausgesetzt es gibt Hinweise an dem jeweiligen Unternehmen zu zweifeln.
Damit will die Regierung den Druck auf die Unternehmen erhöhen,
„Bilanzierungsfehler“ zu vermeiden.