Die Anforderungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens gelten für die Geräte- und Begleitfahrzeuge ebenso wie für die Qualifikation des Personals sowie für seine Schutzausrüstung und die eingesetzten Maschinen.
Umfangreiche Anforderungen an Maschinen und Geräte
Umfangreich ist das Anforderungsprofil für Maschinen und Geräte. So wird geprüft, ob Reinigungsmedium, Ölverunreinigung und eventuelle Feststoffe ohne Rückstände aufgenommen werden. Während des Reinigungsvorgangs darf das Reinigungsgerät keine eingesetzten Flüssigkeiten oder aufgenommenen Verunreinigungen an die Umgebung freisetzen. Danach dürfen keine Restflüssigkeiten auf der Fahrbahn oder in der Umgebung verbleiben. Auch Abrieb oder Staub muss das Reinigungsgerät aufnehmen. Der Verkehrssicherheit dient das Prüfkriterium, ob nach der Reinigung mindestens 90 Prozent der ursprünglichen Griffigkeit wieder erreicht wird.
Informationen zur RAL Gütesicherung
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.
Weitere Informationen:
Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
Herrn Harald Glöde
Am Nochen 1
57074 Siegen
Tel.: 0271 / 38 46 255 0
Fax: 0271 / 38 46 255 15
E-Mail: info@ggvu.de
Internet: www.ggvu.de
Hinweis für Journalisten:
Druckfähige Abbildungen der RAL Gütezeichen lassen wir Ihnen auf Anfrage gern zukommen. Alle Abbildungen können unter Angabe des Bildnachweises kostenlos veröffentlicht werden.
Bild: RAL Gütezeichen Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung
Bildnachweis: RAL