(Mynewsdesk) VdK NRW fordert: Gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen! „Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen begrüßt den heute in den Landtag eingebrachten Finanzantrag “Gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Gemeinden fortführen“, mit dem die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine finanzielle Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erreichen möchten“, sagte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Karl-Heinz Fries, heute in Düsseldorf. „Uns stört jedoch, dass in der Debatte um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung immer wieder Finanzierungsfragen im Vordergrund stehen. Wichtiger sind uns spürbare Verbesserungen für die Betroffenen.“ In Nordrhein-Westfalen erhielten 2012 mehr als 145.000 Menschen mit Behinderung Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Unabhängig von der Verteilung der Kosten muss aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen durch ein eigenständiges Sozialgesetz sichergestellt sein, dass alle behinderungsbedingt notwendigen Leistungen erbracht werden ? ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Außerdem müssen die Bedarfslagen trägerübergreifend ermittelt und festgestellt werden. „Betroffene benötigen Leistungen aus einer Hand. Es kann nicht sein, dass sie von Amt zu Amt verwiesen werden, um für jeden Lebensbereich einen eigenen Antrag zu stellen“, so Fries. Insbesondere kritisiert der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen, dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe bislang nur Menschen mit Behinderung zustehen, deren Einkommen und Vermögen nicht das Sozialhilfeniveau übersteigen. „Diese Verknüpfung von Behinderung und Bedürftigkeit ist nicht hinnehmbar und verstößt in letzter Konsequenz gegen das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe“, machte der Landesvorsitzende deutlich. „Ausschlaggebend darf ausschließlich der behinderungsbedingte Bedarf des Einzelnen sein. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Reform der Eingliederungshilfe und deren Überführung in ein Bundesleistungsgesetz einzusetzen.“
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