Merkantiler Minderwert: Das sollten Autobesitzer zum Thema Wertminderung wissen | Gutachterix Ingolstadt


 
Mit einem merkantilen Minderwert kommen Autofahrer häufig erst nach einem Unfall in Berührung. Durch einen Unfallschaden ist das Fahrzeug nach der Reparatur im Vergleich zu einem gleichwertigen Wagen dauerhaft weniger Wert – dies wirkt sich beispielsweise negativ bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt aus. Aus diesem Grund gilt die merkantile Wertminderung als Schadensersatzposition, für die Unfallgeschädigte Ansprüche geltend machen können. Die Gutachter von Gutachterix Ingolstadt erklären, wie sich der merkantile Minderwert berechnet, warum ein Gutachten unerlässlich ist und worin der Unterschied zur technischen Wertminderung besteht.

Berechnung der merkantilen Wertminderung mit mehreren Methoden

Die merkantile Wertminderung lässt sich anhand verschiedener Berechnungsmethoden kalkulieren. Die erfahrenen Sachverständigen von Gutachterix berücksichtigen Parameter wie das Fahrzeugalter, den Fahrzeugzustand, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, die Schadenhöhe, Marktgängigkeit sowie Ausstattung. Zu den bekanntesten Methoden gehören das Hamburger Modell und Halbgewachs Methode, die regional unterschiedliche Anwendung finden.

Gutachten für merkantiler Minderwert

Damit Unfallgeschädigte die merkantile Wertminderung bei der Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht geltend machen können, wird ein Gutachten benötigt. Das fachmännische Schadengutachten enthält eine beweissichernde Funktion und den merkantilen Minderwert als aufgelistete Schadensposition. Nachdem die Fachexperten von Gutachterix Ingolstadt umfassende Fahrzeugbesichtigung vorgenommen und die Wertminderung festgestellt und berechnet haben, wird der Schaden in einem ausführlichen Gutachten dokumentiert. Damit der merkantile Minderwert als Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden kann, darf das Unfallfahrzeug nicht älter als fünf Jahre und nicht mehr als 100.000 km gefahren sein.

Unterschied zwischen merkantilem und technischem Minderwert

Bei der Wertminderung wird zwischen einem merkantilen und technischen Minderwert unterschieden. Während bei der technischen Wertminderung ein Wertverlust aufgrund von technischen Lädierungen wie beispielsweise Farbunterschiede im Lack nach der Reparatur entsteht, besteht bei dem merkantilen Minderwert ein Wertverlust trotz technisch einwandfreier Instandsetzung. Ein Unfallwagen kann auf dem Gebrauchtwagenmarkt immer nur zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, als ein Auto ohne Vor- und Unfallschäden, erklären die Gutachter von Gutachterix Ingolstadt.

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