Michael Oehme, CapitalPR AG: „BaFin greift erneut massiv bei geschlossenen Fonds ein!“

St. Gallen, 21.01.2014. „Die Branche der Anbieter von
geschlossenen Fonds ist mehrfach gebeutelt worden in den
letzten Jahren“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der
CapitalPR AG aus Sankt Gallen, Schweiz. Nach einem
gewaltigen Einbruch in dem so wichtigen
Schiffsbeteiligungsmarkt, der die Platzierung dieser einstmals
so wichtigen Anlageklasse fast zum Erliegen brachte, sind es
nun regulatorische Vorschriften, die die Anbieter beschäftigen.

Umgesetzt wurde die AIFM-Richtlinie, die den Anbietern
gravierende neue Vorschriften bescherten und nicht zuletzt mit
hohen Ausgaben verbunden waren bzw. sind. Nicht zuletzt, um
die Ideen von innovativen Mittelstandsfinanzierern nicht zu
gefährden, setzte sich der renommierte
Brancheninformationsdienst kapital-markt intern (kmi) für
eine ’de minimis’-Regelung ein, also für die sogenannten
kleinen AIFM’s, die zunächst bis zu 100 Millionen Euro
platzieren dürfen, um dann – im Zuge der Realisierung – auch
das Geld für eine Umsetzung als „echte“ AIFM zu haben. Dies
erreichte kmi ohne Unterstützung des Branchenverbandes
BSI, der vermutlich eine Besitzstandswahrung für bankennahe
oder institutionelle Emittenten anstrebt. Nach Meinung von
Chefredakteur Uwe Kremer solle indes der innovative
Gedanken erhalten werden, der die Branche auszeichnet.
Diesen finde man insbesondere bei kleinen und
mittelständischen Emissionshäusern.

„Nicht zuletzt sollte man sich vergegenwärtigen, dass ohne die
Branche der geschlossenen Fonds weder die deutsch/deutsche
Vereinigung so reibungslos abgelaufen wäre, sich Deutschland
bis heute nicht im internationalen Containerschifffahrtsbereich
hätte so etablieren können, ganz zu schweigen von der
Innovationsweltmeisterschaft beispielsweise im Bereich der
Erneuerbaren Energien“, so Michael Oehme. Was man
allerdings in der Tat nicht geschafft hätte, sei eine adäquate
Interessenvertretung für alle.

Denn jetzt allerdings droht erneut Ungemach: Wie kmi in
seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll es keinen Vertrieb für
kleine AIFM’s im freien Kapitalanlagevertrieb mehr geben.
Diese Einschränkung ist aber existenzgefährdend, denn
gerade die mittelständischen Emissionshäuser platzieren
einen Großteil ihres Fondsvolumens gerade über diesen
Vertriebsweg. „In einem Telefonat mit der BaFin, das diesen
Umstand bestätigt, hatte ich nicht den Eindruck, dass man
sicher der Dimension der Entscheidung bewusst ist und von
daher hoffe ich, dass die Auslegung an die Realität angepasst
wird“, so Oehme. Lediglich der Vertriebsweg über Berater, die
einen 32 KWG-Status haben, sei weiterhin möglich.

Bislang jedenfalls kommt dies einem Berufsverbot eines nicht
unerheblichen Teils der Branche nahe, denn in der Praxis
starten alle bankenunabhängigen Emittenten zunächst im
sogenannten freien Kapitalanlagemarkt, um später
gegebenenfalls über Banken und institutionelle Anleger
Kapital einzuwerben.

Auch die Anlageberater, die keine Zulassung gemäß 32 KWG
haben, also die Mehrheit des Marktes, trifft diese
Entscheidung hart. Sie können künftig nur noch Produkte von
AIFM-Fondsgesellschaften verkaufen. Eine Alternative stellen
noch Übergangsfonds dar, damit ist aber auch am 21. Juli
2014 Schluss. „Ob sich bis dahin ein entsprechendes Angebot
findet oder die Berater dann Schutz unter einem Haftungsdach
suchen, wird sich zeigen“, meint Michael Oehme. Die
CapitalPR AG bietet daher Refinanzierungsmöglichkeiten für
mittelständische Unternehmen, die von den neuen
Restriktionen nicht betroffen sind.