St. Gallen, 23.04.2014. Eine Vielzahl an Skandalen bringt nun
auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Plan. Es hat
nach Veröffentlichung mehrerer Medien ein Zehn-Punkte-
Arbeitspapier auf den Weg gebracht, das im Zweifel auch ein
Vertriebsverbot für „verdächtige“ Anbieter zum Inhalt hat.
Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) brachten
letztendlich die Medienfonds zu Fall. Aus rückwirkender Sicht
war es auch nicht weiter zu akzeptieren, dass Milliarden an
steueroptimierten deutschen Anlegergelder nach Hollywood
flossen, die viel zu wenig einbrachten. Geht das BMF jetzt bei
Graumarktprodukten, besser bekannt als geschlossene
Fonds, generell so restriktiv vor? Es ist zu vermuten.
Jedenfalls hat das BMF mehreren Medien bestätigt, dass es
ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier gibt, das mehr
Handlungsmöglichkeiten einräumt. So will man verstärkt auf
Informationspflichten pochen. Er soll zudem keine
Umgehungstatbestände mehr geben. Im Hinblick auf das
Vermögensanlagegesetz will man also alle Register ziehen.
„Das muss man erklären“, sagt Michael Oehme, Consultant
bei der CapitalPR AG und spielt darauf an, dass derzeit eine
Vielzahl an Anbietern versuchen, die Vorschrift für sogenannte
Alternative Investment Fonds zu umgehen. AIFM-Fonds
unterliegen strengen Regularien. Sie heben, vereinfacht
gesagt, die Fonds des ungeregelten Marktes in den
geregelten. Eine Garantie für den Erfolg der Investition ist das
natürlich nicht.
Was beinhalten die Forderungen? Zunächst einmal gibt es
eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter
gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten,
dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF
und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass
die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen
aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie
unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf
eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte
Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar
werden.
Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der
Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte
Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der
Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man
denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine
indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für
einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass
sich dieser Ansatz durchsetzen wird.
Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit
dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern,
Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel
könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter
kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht
nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man
greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die
dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie
kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt
wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten?
„Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein
Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu
müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.