St. Gallen, 03.06.2014. Die bereits durchgeführten
Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch
bekannt unter Grauer Kapitalanlagemarkt, sollen nun
nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei besteht
Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
und Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein
„Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“
geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket vom 22.
Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden,
Ansätze von Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind
und die Behörden dann auch entsprechend durchgreifen
können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen eindeutiger
definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die
Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG
aus Sankt Gallen. Das Unternehmen hat sich auf die
Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und
Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten
Oehme wird das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht
einfacher, wenngleich er den Handlungszwang der
Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des Anlegerschutzes bliebe dabei
weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran gedacht,
weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig
zu machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich
partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen genannt. Mehr
Regulierungen will man zudem bei Themenkreis Crowd-
Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade
junge Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg
finanzieren können, nicht zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im Einzelfall erfolgen soll, wird sich
zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten Aufsicht und
Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das
Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die
Verpflichtung, dass die Anbieter künftig auch nach der
Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf aufmerksam
machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine
Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass
Direktvertriebe künftig ein Vermögensanlagen-
Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen
lassen müssten.