Michael Oehme, CapitalPR AG: Die Rolle der Internetmedien bei der Beeinflussung der Gesellschaft

St. Gallen, 12.05.2014. Für den Unternehmer Meier kam der
Shitstorm aus dem Internet völlig unerwartet. Er habe
Konkurrenten durch zu günstige Preise und minderwertige
Ware ausgebootet. Kunden meldeten sich auf anonymen
Foren und klagten über die schlechte Leistung. Und
überhaupt: Kein Wunder, dass Meier seine Kinder mit dem
„Dienst-Mercedes“ zur Schule brächte. Vermutlich noch als
Geschäftsreise „getarnt“. Eine ehemalige Mitarbeiterin
berichtete, natürlich anonym, ebenfalls von merkwürdigen
Vorkommnissen in der Firma. Auch seien schon „öffentliche
Stellen“ an dem „Fall“. Schnell wurde deutlich: Eine
Diffamierungskampagne war gestartet. Aber warum?

„Die Möglichkeiten des Internet sind sicher nicht mehr weg zu
denken. Aber das Internet bietet auch deutliche Gefahren,
wenn es gezielt gegen Unternehmen oder Personen genutzt
wird“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG in
Sankt Gallen, Schweiz. Im Fall des Unternehmers Meier, so
zeigte die spätere Rekonstruktion, war es ein Konkurrent,
dessen leere Auftragsbücher zu der Vorgehensweise führten.
„Es gibt nicht nur Dienstleister, die derartige Maßnahmen
initiieren, es gibt zudem eine Vielzahl an Plattformen im
Internet, die man für derartige Maßnahmen nutzen kann. Die
Grenzen zur Legalität verschwimmen dabei“, erklärt Oehme.

Beispiel, die Nutzung von sogenannten Nachrichtendiensten:
Diese prüfen in der Regel nicht den Inhalt der Texte. Einmal
verschickt, werden derartige Texte automatisiert von einer
Vielzahl von Nutzern übernommen, die ihre eigenen
Internetseiten durch regelmäßigen Trafik attraktiver machen
wollen. Tipp des PR-Experten Oehme: „Zuerst die Quelle der
Informationen ausfindig machen und den Text dort löschen
lassen. Dann die Nutzer angehen, die den Text auf ihren
Seiten haben.“ Die Nachrichtendienste seien zur Löschung
meist ohne große Komplikationen bereit, wenn die Inhalte
erkennbar diffamierender Natur seien.

Beispiel, Einträge auf Foren, die zwar anonym vorgenommen
werden, deren Forenbetreiber aber durch Impressum
„greifbar“ ist. „Auch hier ist es die beste Vorgehensweise, die
Forenbetreiber mit einem Verweis auf ein jüngstes BGH-Urteil
direkt für den Inhalt der anonymen Aussagen verantwortlich
zu machen, in der Regel werden derartige Einträge dann
umgehend gelöscht“, so Oehme. Deutlich schwieriger werde es
jedoch, wenn es um ausländische Plattformen gehe oder der
Betreiber der Seite überhaupt nicht zu ermitteln sei. Im
Ausland herrschen nämlich oftmals andere Voraussetzungen
zum Betreiben einer Internetseite, was ein Eingreifen meist
erschwere.

Für den Leser ergibt sich damit aber auch die Situation, dass
er sehr genau abwägen sollte, welchen Wahrheitsgehalt eine
Internetseite hat, deren Betreiber man nicht greifen kann,
beispielsweise weil sie sich hinter einer ausländischen Adresse
sprichwörtlich verstecken.