St. Gallen, 14.07.2014. „Verständnis dafür, dass Wohnen ein
Grundrecht ist, haben eigentlich alle. Es geht lediglich darum,
wie dieses Ziel erreicht werden kann“, sagt Michael Oehme,
Consultant bei der CapitalPR AG. Und da gibt es derzeit viele
Diskussionen, die die Immobilienbranche bewegen. Für ein
Thema hat man sogar einen eigenen Begriff geprägt, denn
der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium dreht
sich um das sogenannte „Bestellerprinzip“. „Dahinter verbirgt
sich die generelle Forderung, dass Makler künftig nur noch
durch Vermieter bestellt werden dürften – und dann natürlich
auch durch diese bezahlt werden müssen“, so Oehme.
Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes
Deutschland (IVD) fand im Rahmen des Deutschen
Immobilientages vor wenigen Tagen deutliche Worte: Der
Entwurf sei „schlampig“ und „mit der heißen Nadel gestrickt“.
Mietern würde die Chance genommen, selbst aktiv werden zu
können. Zudem schränke es die Berufsfreiheit massiv ein.
Schick kündigte an, man werde „gegen das Bürokratiemonster
auf allen Ebenen zu Felde ziehen“. Er forderte die Regierung
auf, den Entwurf zurückzunehmen. Im Gegenzug bot er an,
sich deutlich für die Qualifizierung von Maklern einzusetzen,
um damit Gelegenheitsvermittler als Mitläufer vom Markt zu
nehmen. „Wie diese Auseinandersetzung ausgeht, kann man
aus heutiger Sicht schwer einschätzen. Die Fronten scheinen
sehr verhärtet“, so der Kommunikationsberater Oehme. Dabei
ist die Intention klar. Gerade in besonders gefragten
Metropolen wie Hamburg oder München können Vermieter auf
eine Vielzahl von potentiellen Mietern zugreifen. Ein zusätzlich
eingeschalteter Makler scheint hier nur eine weitere
Kostenbelastung für die Mieter zu sein.
Schwer einschätzen kann man auch die Entwicklung bei der
Mietpreisbremse. „Die Auseinandersetzungen hierum wirken
sich inzwischen sogar auf die Koalition aus“, weiß Oehme. In
von der Mietpreisbremse betroffenen Regionen dürfen künftig
Mieten bei Mieterwechsel nur noch um maximal zehn Prozent
– bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete – erhöht
werden. Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums
liegen rund vier der 21,1 Millionen Wohnungen in
angespannten Lagen.
Was sind die Hauptkritikpunkte? Nach Koalitionsplan sollte die
Mietpreisbremse gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt sein.
Diese Vorgabe ist inzwischen aufgeweicht. Die Rechtsexperten
der CDU halten dies für einen klaren Koalitionsbruch. Denn es
geht noch weiter: Vorgesehen war der Nachweis einer
tatsächlichen Wohnungsnot als Grundlage der
Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung. Nun sollen die
Länder – ohne konkreten Nachweis hierüber – entscheiden
dürfen. Schließlich drehen sich viele Fragen um konkrete
Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Jan-Marco Luczak,
Mietrechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag befürchtet
ansonsten eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zwischen Mietern
und Vermietern. Und in der Tat dürfte sich gerade bei dieser
Frage eine Vielzahl an Problemen auftun. Bisher ist das
Angebot an rechtssicheren Vergleichszahlen der Städte und
Gemeinden überschaubar, oftmals veraltet und wird damit den
dynamischen Preisentwicklungen in einigen Metropolen nicht
gerecht. Dabei sind es gerade diese Metropolen, in denen
Wohnen nach Meinung einiger Politiker nicht mehr bezahlbar
ist. „Der Streit ist also vorprogrammiert“, so Oehme.