Am kommenden Freitag findet im Deutschen Bundestag
auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP die 1. Lesung
des Antrags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt.
Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass nur im
gemeinsamen Dialog von Menschen mit und ohne Behinderung eine
umfassende und uneingeschränkte Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen erreicht werden kann. Politik kann durch Anregungen und
gute Rahmenbedingungen die Inklusion von Menschen mit Behinderung
fördern und einfordern. Sämtliche Hilfen und Aktivitäten müssen
jedoch immer situationsbezogen und individuell sein. Je mehr Menschen
sich in diesem Prozess engagieren, umso erfolgreicher wird er sein.
In Deutschland leben 8,7 Millionen Menschen, also über zehn
Prozent der Bürgerinnen und Bürger, mit einer Behinderung. Angesichts
des demografischen Wandels wird der Anteil der Menschen mit
unterschiedlichen Beeinträchtigungen weiter steigen. Der
Fachkräftemangel erfordert es, verstärkt auch Jugendliche sowie
ältere Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu
vermitteln. Das ist für die Unionsfraktion ein wichtiges Ziel.“
Hintergrund:
Die Konvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland
verbindlich. In der Konvention werden die universellen Menschenrechte
für alle Lebenslagen sowie besonderen Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderung festgeschrieben. Sie steht für einen Wechsel vom
staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende
gesellschaftliche Teilhabe.
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