– Eine ungewöhnliche Einschränkung für die Anmietung nennt eine Londoner Vermietung in ihren Mietbedingungen. Darin heißt es, dass keine Wagen an „professionelle Entertainer“ vermietet werden. Unter welchen Bedingungen ein Entertainer als professionell gilt, wird jedoch nicht erklärt.
– Von ähnlich ungewöhnlichen Einschränkungen berichtet ein USA-Urlauber, der drei Koffer im Gepäck hatte: Die Mitarbeiterin der Mietwagen-Station verweigerte die Herausgabe des gebuchten Wagens, da dieser nur mit maximal zwei Koffern beladen werden dürfe. Erst nach einem kostenpflichtigen Upgrade auf einen Jeep durfte der Kunde samt Gepäck losfahren.
– Dass Mietwagen nicht nur für Urlaubsreisen, sondern auch für Fahrten der besonderen Art genutzt werden, berichtet die Polizei in Kleve. Diese hielt einen gemieteten Wagen an, dessen Fahrer darin Marihuana im Wert von 210.000 Euro transportierte.
– Eine besonders teure Fahrt erlebte der Fahrer eines gemieteten Jaguars: Der alkoholisierte Mietwagen-Kunde verlor die Kontrolle über den Wagen und entwurzelte dabei einen kleinen Baum. Der Fahrer blieb zwar unverletzt, am Wagen entstand jedoch ein Schaden in Höhe von 60.000 Euro. Die Versicherung übernahm den Schaden aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Kunden nicht.
Um Kunden unangenehme Überraschungen während der Mietwagen-Reise zu ersparen, zeigt billiger-mietwagen.de direkt bei den Angeboten, welche Versicherungen enthalten sind und welche Mietbedingungen gelten. Zusätzlich helfen die Mitarbeiter der kostenlosen Serviceline, einen Mietwagen mit passender Ausstattung zu finden.