?Damit haben wir den ambitionierten und langen Weg erfolgreich zu Ende geführt?, so ANG-Präsidentin Brigitte Faust. ?Dieser Erfol war nur möglich, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben.? Dieses Gemeinschaftsergebnis begrüßte auch ausdrücklich Staatssekretär Albrecht im Namen von Bundesarbeitsministerin Nahles in einer Besprechung am 24. Juni 2014 im BMAS, in dem ANG-Präsidentin Faust und einige der tarifunterzeichnenden Landesgeschäftsführer die nächsten Schritte diskutierten.
Die Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft sind in folgende Stufen brutto pro Stunde gegliedert und einheitlich für Ost und West:
1.08.2014: 7,75 Euro
1.12.2014: 8,00 Euro
1.10.2015: 8,60 Euro
1.12.2016: 8,75 Euro
Ende Mai 2014 war die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfolgt. Dies war die Voraussetzung, um auch Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung einzuleiten.
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