Mißfelder: Gaza-Flottille erneut auf ideologischer Irrfahrt

Aktivisten aus verschiedenen Ländern haben eine
zweite so genannte „Gaza-Flottille“ organisiert. Dazu erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Philipp
Mißfelder:

„Bei dieser Aktion geht es nicht um humanitäre Hilfe, sondern um
eine Konfrontation mit Israel. Offene Provokation ist Teil der
asymmetrischen Kriegsführung gegen Israel. Damit trägt die Flottille
nicht zum Friedensprozess bei, sondern behindert ihn. Die Aktivisten
sollten sich von Vernunft leiten lassen, statt erneut auf
ideologische Irrfahrt zu gehen.

Die Aktivisten gefährden die Bemühungen um Frieden, die das
Nahost-Quartett und Deutschland – auch in seiner Rolle als Mitglied
des VN-Sicherheitsrates voranbringen – wollen. Ich begrüße, dass die
griechischen Behörden konsequent eingegriffen haben, als einige
Aktivisten ohne die erforderliche Genehmigung auslaufen wollten.

Einen dauerhaften Frieden und Sicherheit im Nahen Osten kann es
nur durch einen umfassenden politischen Prozess geben. Alle Parteien
des Nahost-Friedensprozesses müssen sich darum bemühen, dass die
Verhandlungen wieder in Gang kommen. Das Ziel ist und bleibt eine
Zwei-Staaten-Lösung.

Für uns gelten die Worte der Bundeskanzlerin aus der Knesset-Rede
vom März 2008: „Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir
waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die
Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung
Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die
Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals
verhandelbar.“

Hintergrund:

Am 31. Mai 2010 stoppte die israelische Marine eine von Aktivisten
aus verschiedenen Ländern organisierte erste Gaza-Flottille. Dabei
kam es zu Toten und Verletzten.

Das Flottillen-Schiff „Audacity of Hope“ war am Freitag, 1. Juli
2011 ohne Genehmigung aus dem Hafen von Keratsini nahe Piräus
ausgelaufen. Daraufhin wurde es von der griechischen Küstenwache
festgesetzt und mit einem Auslaufverbot belegt.

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