Diese wird ab 5 Prozent in Deutschland nach dem Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog geahndet. Wer also mit einem „normalen“ Zweipferde-Anhänger und zwei großen Warmblütern unterwegs ist und ein Zugfahrzeug mit nur 2 bis 2,2 Tonnen Anhängelast hat, kommt sehr schnell über die zulässigen Grenzen, von den technischen Risiken des zu hohen Gewichtes einmal ganz abgesehen.
Wieviel kostet die Überladung?
Bei Überladung (Pkw oder Anhänger) bis 5 % gibt es kein Buß- oder Verwarnungsgeld, darüber wird es stufenweise teuer (Stand 2009).
Die Verwarnungsgelder liegen zwischen 10 und 35 Euro, bei mehr als 20 Prozent Überladung gibt es Bußgelder ab 95 Euro.
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