Rollstuhlfahrer ketteten sich vor dem Reichstag
an, Blinde gingen in der Spree baden: Das neue Behindertenrecht löste
massive Ängste und Proteste aus. Jetzt hat der Bundestag das
Bundesteilhabegesetz verabschiedet. 127 Änderungsanträge gingen in
das Werk ein – aber immer noch klingt das lange beratene, am Ende mit
dünner Tinte geschriebene Papier nach technokratischer
Zwangsverwaltung von Menschen. Oder wie sonst soll man es nennen,
dass Bürger gezwungen werden können, in ein Heim zu ziehen? Immerhin:
Partnereinkommen wurden bisher auf die Eingliederungshilfe
angerechnet – faktisch ein Heiratsverbot. Dieser Passus ist geändert.
Und: Bezieher der Hilfe durften bisher nur 2600 Euro ihres Einkommens
selbst behalten – ein schlechter Witz. Das Limit liegt nun bei
rätselhaften 27 000 Euro. Das Gesetz ist beschlossen. Mit dem Kampf
für Verbesserungen darf damit aber nicht Schluss sein.
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