Mitteldeutsche Zeitung: DDR-Geschiedene Ost-Beauftragter Bergner sieht „Vertrackte Situation“

Christoph Bergner, sieht die Situation der in der
DDR geschiedenen Frauen als „ziemlich vertrackt“ an. „Ich weiß, dass
es für sie hart ist, besonders bei den Frauen, die aus Rücksicht auf
die berufliche Entwicklung ihres Mannes nicht arbeiten gegangen sind
und deshalb keine Rentenansprüche erworben haben“, sagte der
Ost-Beauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister des Innernbei einem Telefon-Forum
mit MZ-Lesern (Freitag-Ausgabe). „Wir haben im Recht der
Bundesrepublik, und das ist jetzt noch einmal verstärkt worden, das
strikte Prinzip, dass unter Eheleuten die Versorgungsansprüche
geteilt werden. Das Prinzip gab es in der DDR nicht. Und es kann auch
nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden“, fügte er hinzu. „Wenn wir
jetzt einem geschiedenen Ehemann sagen würden, er müsse für seine
geschiedene Frau nachträglich eine bestimmte Summe zahlen, dann würde
der Mann sagen: als ich mich scheiden ließ, gab es diese Regelung
nicht. Es kann kein Gesetz angewendet werden, was zum Zeitpunkt der
Scheidung überhaupt noch nicht in Kraft war.“ Es gebe im Recht das so
genannte Rückwirkungsverbot. „Der Mann würde vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen und wahrscheinlich Recht bekommen.“
Diese Lösung funktioniere nicht. Bergner plädierte dafür, darüber
nachdenken, ob man nicht für solche Fälle im Rahmen der
Grundsicherung die Nothilfe ausbauen könne. Prinzipiell sei die
Rechtslage aber nicht zu ändern.

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Hartmut Augustin
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