Mitteldeutsche Zeitung: Easycash
Datenschützer rät zu Barzahlung

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein,
Thilo Weichert, hat die Geschäftspraktiken der Firma Easycash
kritisiert und Verbrauchern zur Barzahlung geraten. „Fakt ist, dass
Easycash bei elektronischen Lastschriftverfahren eine unzulässige
Auswertung von Daten im Sinne einer Bonitätsprüfung vornimmt“, sagte
er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Freitag-Ausgabe). „Das ist nicht hinreichend transparent, wie
überhaupt die ganze Datenverarbeitung bei Easycash nicht hinreichend
transparent ist. Die Kunden können nicht ansatzweise erkennen, was
mit ihren Daten gemacht wird. Es ist nicht klar, welche Daten durch
welche Stellen erhoben und für welche Zwecke sie genutzt werden. Wir
wollen Easycash dazu bringen, mehr Transparenz walten zu lassen und
seine Datenverarbeitung auf das notwendige Maß zusammen zu streichen.
Wenn die rechtswidrigen Aktivitäten nicht eingestellt werden, dann
kann es auch zu Sanktionen kommen.“ Da derzeit das gesamte
Lastschriftverfahren auch der anderen Anbieter auf den Prüfstand
gestellt werde, sei es aber „nicht berechtigt, nur eine Firma zu
prügeln“. Weichert erklärte an die Adresse der Verbraucher: „Die
beste Möglichkeit, um Datenspuren zu vermeiden, ist tatsächlich, bar
zu bezahlen. Wer mit EC-Karte bezahlen möchte, der soll darauf
bestehen, dass das PIN-Verfahren eingesetzt wird. Das ist
datenschutzrechtlich akzeptabel.“

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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