Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,
Christoph Frank, hat Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath
gefordert. „Es ist richtig, die strafrechtlichen Vorschriften über
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den
Prüfstand zu stellen“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Die Diskussion über eine
Reform des Paragraphen 63 Strafgesetzbuch müsse nach der
Bundestagswahl jenseits wahltaktischer Erwägungen mit der gebotenen
Sorgfalt geführt werden, mahnte Frank. „Die Bundesjustizministerin
hat mit ihren jüngsten Eckpunkten zum Unterbringungsrecht eine
taugliche Diskussionsgrundlage vorgelegt.“ Mollath hatte sieben Jahre
aus zweifelhaften Gründen in der Psychiatrie gesessen und war in
dieser Woche frei gekommen. In Paragraph 63 Strafgesetzbuch heißt es:
„Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit
oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm
infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten
sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“
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