Die deutschen Leichtathleten wollen das neue
Anti-Doping-Gesetz in seiner seit Januar gültigen Fassung nicht
hinnehmen. „Wir werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“,
sagt Diskuswerferin Nadine Müller der in Halle erscheinenden
Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe). Die Sportler beklagen vor
allem, dass nun allein der Besitz von Dopingmitteln strafbar ist.
Dies könnte Saboteure auf den Plan rufen, die sauberen Athleten
verbotene Mittel unterschieben könnten. Eine minutiöse Überwachung
der eigenen Ausrüstung – nur dies könne das Szenario verhindern –
sei einfach nicht zu gewährleisten. Die Sportler befürchten: Würden
selbst bei Unschuldigen Dopingsubstanzen gefunden, seien diese nun
der Strafverfolgung ausgesetzt. Dies wollen die Athleten anfechten.
Sie empfinden die vorher gültige Sportgerichtsbarkeit für
ausreichend. Einen Termin, wann die Athleten ihre Klage in Karlsruhe
einreichen, gibt es noch nicht.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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