Handelsketten und Bekleidungshersteller haben
selbstverständlich das Recht, in Ländern mit niedrigerem
Einkommensniveau Fabriken zu betreiben und Waren zu produzieren. Wenn
dabei gute Jobs entstehen, wenn die Menschen wenigstens
durchschnittlich bezahlt werden, dann können Textilfabriken Quellen
aufkeimenden Wohlstands in unterentwickelten Regionen sein. Wenn die
Löhne aber so niedrig sind, dass sie Armut nicht beheben, sondern
schaffen, dann stinkt das zum Himmel. Den betroffenen Firmen sollte
seitens der EU eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer sie
freiwillig für erträgliche Produktionsbedingungen bei ihren
Zulieferern zu sorgen haben.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200