Die aufgelisteten CO2-Reduktionsmaßnahmen für Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft reichten nicht aus, um die gesetzlichen Einsparziele zu erreichen, so das Urteil. Die Begründung des Gerichts war eine Ohrfeige und lief darauf hinaus, dass die Regierung nicht mit vagen Schritten und falschen Prognosen operieren kann, um Klimaschutz vorzutäuschen. Vielmehr müsse sie erstens jährliche Emissionsmengen einhalten und zweitens einwandfrei erklären, wie sie das schafft. Die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich. Sie bleiben es auch nach der Novelle, die der Bundesrat jetzt absegnete.
Für manchen Bundespolitiker kommt das offenbar überraschend: Gesetze müssen tatsächlich eingehalten werden – auch die für den Klimaschutz.
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