Abgesehen davon ist die Versuchung für klamme
Kommunen und soziale Einrichtungen groß, notwendige Aufgaben von
Ein-Euro-Jobbern erledigen zu lassen. So geht Handwerksbetrieben und
privaten Dienstleistern mancher Auftrag verloren. Es gibt aber keine
Hinweise darauf, dass dies massenhaft in wirtschaftsschädlichem
Umfang geschähe. Arbeitgebern und Gewerkschaften ein Veto-Recht gegen
Ein-Euro-Jobs einzuräumen, ginge zu weit.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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