Eine Abwägung zwischen Religionsfreiheit, dem Recht
auf körperliche Unversehrtheit und Elternrecht fällt nicht leicht.
Obwohl eine Mehrheit des Ethikrats sich für die Zulässigkeit der
jüdischen und muslimischen Tradition der Beschneidung von Jungen
aussprach, hat der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel recht, wenn er von
einem rechtspolitischen Notstand spricht.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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