Ja, wenn das Straßburger Parlament ein richtiges
Parlament – wie der Bundestag – und nicht mit 162 vertretenen
Parteien heillos zersplittert wäre, ja dann wäre der Schutz seiner
Funktionsfähigkeit durch die Fünf-Prozent-Hürde geboten. Aber so,
sagen die Bundesverfassungsrichter, verstößt sie bei der Wahl zum
Europa-Parlament gegen die Wahlrechtsgleichheit. Man kann dem
EU-Parlament zwar anders bescheinigen, dass es kein echtes Parlament,
keine tatsächliche Legislative und kein ernstzunehmender Kontrolleur
der Brüsseler Exekutive ist, aber so geht es natürlich auch. Das
Urteil enthält noch eine andere Botschaft: Die FDP zieht garantiert
ins nächste Europa-Parlament ein. Wenn das keine gute Nachricht ist.
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Hartmut Augustin
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