Mitteldeutsche Zeitung: zu Gäfgen

Der Fall Gäfgen steht inzwischen für die
Widersprüche, die mitunter zwischen Recht und Rechtsempfinden
klaffen. Dass eine Frankfurter Strafkammer den Vernehmungsbeamten und
den damaligen Vize-Polizeipräsidenten rechtskräftig wegen des
Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt hat, war nötig. Aber es
war der hochrangige Polizist gewesen, der selbst in einer Aktennotiz
auf das strafbare Verhalten aufmerksam gemacht hatte, mit dem er das
Leben des Kindes noch retten zu können glaubte: Gäfgen war bei der
Geldübergabe festgenommen worden, hatte aber über das Schicksal von
Jakob von Metzler geschwiegen. Dass der Junge schon tot war, konnten
die Ermittler allenfalls erahnen, nicht wissen.

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