Es hat sich etwas getan in den vergangenen Jahren, mit Beratungstelefonen und Anti-Stalking-Gesetzen. Aber genug ist das nicht. Es fehlen tausende Frauenhausplätze, nicht für alle Beratungsangebote ist die Finanzierung gesichert. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, wie ihn die Ampel-Koalition vereinbart, aber noch nicht beschlossen hat, wäre eine Möglichkeit, die dringend notwendige Hilfe auf verlässlicheren Boden zu stellen. Denn ein Rechtsanspruch macht Investitionen nötig, die sich in diesem Fall von selbst verstehen sollten.
Wer sich vor dem prügelnden Partner, der gewalttätigen Partnerin flüchtet, wer die Kraft findet, Hilfe zu suchen, dem sollten sich die Türen öffnen.
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Marc Rath
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