Vergeblich sind die Mühen des Rates aber nicht. Der
Bundestag wird über drei fraktionsübergreifende Anträge beraten, die
die PID unter keinen Umständen, nur in seltensten Ausnahmen oder
unter etwas weiter gefassten Bedingungen zulassen wollen. Vielen
unentschiedenen Abgeordneten werden die Argumente Pro und Contra bei
der Entscheidung helfen. Am Ende könnte allerdings eine ethisch nicht
sehr tiefschürfende Begründung den Ausschlag für eine begrenzte
PID-Zulassung geben: Bisher müssen auch Paare, die ein hohes
Vererbungsrisiko schwerer genetisch bedingter Erkrankungen in sich
tragen, auf die PID verzichten. Wird im Mutterleib eine Behinderung
des Ungeborenen festgestellt, kommt es meist zur Spätabtreibung. Das
„Aussortieren“, gegen das die PID-Gegner sich zu Recht aussprechen,
findet dann einige Monate später statt.
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Hartmut Augustin
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