Aber das Urteil überrascht schon. Europas Richter
begründen ihre Entscheidung mit dem Recht auf Information. Das ließe
sich auch auf andere Weise stärken, etwa durch ausreichende
Informationen der EU-Bürger über die Freihandelsgespräche mit den USA
zu den Gesprächen rund um den aktuellen Abhörskandal. Selbst wenn man
Fußball als Kulturgut verstünde, müsste es dann nicht auch ein
Informationsrecht auf Opern oder Ausstellungen im Fernsehen geben?
Es gibt kein Menschenrecht auf Fußball. Was kostenlos ist, entwertet
sich selbst.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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