Für die Warentester ist der Fall bitter, weil er
Zweifel am Zustandekommen der Testnoten nährt: Sollten nicht
zweifelsfreie Belege, sondern bloße Vermutungen für die Beurteilung
von Produkten maßgeblich sein, dann wäre es um die Glaubwürdigkeit
der Stiftung geschehen. Deshalb sollten die Warentester inne halten,
um Abläufe prüfen und gegebenenfalls ändern zu können. Auf die
Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens im Streit mit Ritter Sport
sollten sie indes verzichten. Mit demselben Kopf nochmals gegen die
gleiche Wand zu rennen, täte der Stiftung nicht gut.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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