Der Aufruf hat sicher Recht, wenn er darauf
hinweist, dass es neuer gesetzlicher Regelungen bedarf, um neue
technische Möglichkeiten zu nutzen und zu regulieren. Wie das im
Einzelnen auszusehen hat, darüber werden wir noch streiten müssen.
Wenn mein Internethändler mich aufgrund meiner bisherigen Käufe auf
Dinge aufmerksam macht, die mich noch interessieren könnten, dann
mag mir das in dem einen oder anderen Falle nützlich sein. Aber ich
sollte mich entscheiden können. Ein Gesetz, das den Händlern
gebietet, nur die Daten der Kunden zu sammeln, die sich damit
einverstanden erklärt haben, wäre ein Anfang. Die Schlauen grinsen
über den Aufruf der Schriftsteller. Sie nennen ihn naiv. Weil die
Forderungen nicht durchsetzbar sind. Die Schlauen seien daran
erinnert: Kein Gesetz schafft das Verbrechen ab, gegen das es sich
wendet. Aber der Täter kann bestraft werden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200