Es gibt in Deutschland schon seit vier Jahren keine
obligatorische Speicherung von Kommunikationsdaten mehr. Allerdings
speichern die Netzdienstleister zu eigenen Zwecken und eigenem
Gusto, hier dies, da das, hier so lange, dort so und da noch anders.
Dass Ermittler in Fällen schwerster Kriminalität auf diese
Kommunikationsdaten zugreifen, wo sie schon mal da sind, ist
verständlich. Doch nachdem die Datenspeicherung zur späteren
Strafverfolgung höchstrichterlich für nicht recht- und
verhältnismäßig erklärt wurde, wird es Zeit, dass der Gesetzgeber
nicht nur regelt, was Dienstleister wie lange aufbewahren dürfen,
sondern seine Vorgaben auch durchsetzt. Im Moment geht das Bemühen
dazu gegen null. Kein Wunder, denn die Daten bieten eine gern
genutzte Hintertür zu einer kleinen Vorratsdatenspeicherung.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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