Anders als bei Stiftung Warentest werden für die Vergabe des DLG-Gütesiegels Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack des Produktes bewertet. Alle ausgezeichneten Produkte müssen die neutralen Labortests sowie Zubereitungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfung bestehen. Bei der Prämierung handelt es sich nicht um ausgesuchte Produkte, sondern um Produkte, die sich freiwillig den strengen Kriterien der Tester stellen. Nur die Namen der prämierten Produkte werden von der DLG veröffentlicht.
Wer die Tests nicht besteht, erfahren die Verbraucher nicht. Die Durchfaller-Quote liegt immerhin zwischen 5 und 20 Prozent.
“Wir stellen uns dem Wettbewerb und der neutralen Bewertung unserer Säfte“, so Josef Möller jr., Geschäftsführer der Möller-Obstsäfte GmbH in Recklinghausen und weiter: “Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit alle gesetzlichen, lebensmittelrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Mit der DLG-Prämierung soll die Qualität unserer Produkte für unsere Kunden bestätigt werden“.
2016 wurden die Obst- und Fruchtsaftgetränke Granatapfel, Sanddorn sowie Tomaten-Gemüsesäfte der Möller-Obstsaftkelterei mit dem Gegehrten DLG-Gütesiegel ausgezeichnet.
Übrigens: am 17. September 2016 sind alle interessierten Obstsaftgeniesser in der Zeit von 11:00Uhr bis 15:00 Uhr zum Tag der offenen Tür bei Möller eingeladen. Vor Ort werden alle Produktionsabläufe erklärt.
Nähere Informationen unter: info@moeller-obstsaefte.de
www.moeller-obstsaefte.de