Das Mindestalter für die künftige Moped-Klasse (AM)
soll von jetzt 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. So jedenfalls will es
die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. In die
gleiche Richtung zielt ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Das Moped (max. 45 km/h) könnte
so bald zum bevorzugten Einstiegsfahrzeug für Jugendliche werden,
weil es weit mehr Sicherheit als das Mofa bietet, das im heutigen
Straßenverkehr oft dem gefährlichen Abgedrängt werden ausgesetzt ist.
Eine vernünftiger Vorstoß also, der jedoch am Bundesrat hängen
bleiben könnte. Denn die Bundesländer haben Sorge, die Senkung des
Mindestalters könnte zu mehr Unfällen Jugendlicher führen. Dabei
stützen sie sich u. a. auf einen Bericht aus Österreich, wonach dort
seit Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre im September letzten
Jahres die Anzahl schwerer Moped-Unfälle zugenommen haben soll.
Ähnlich argumentieren auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),
der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche
Verkehrswacht.
Österreichische Unfallzahlen ungeprüft zur Grundlage von auf
Deutschland bezogene Hochrechnungen heranzuziehen, ist nach
Auffassung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
unzulässig. Denn die österreichische Fahrausbildung und -prüfung
angehender Mopedfahrer ist mager und liegt somit weit hinter den in
Deutschland geltenden Anforderungen zurück. Die Kritiker des
Verordnungsentwurfs schenken in ihrem vorschnellen Urteil dem Wert
qualifizierter theoretischer und praktischer Ausbildung viel zu wenig
Beachtung.
Wie auch immer, über Nacht wird „Moped mit 15“ ohnehin nicht
kommen. Voraussichtlich wird man bis zum 19.01.2013 warten müssen,
denn das ist der Tag, an dem in den Mitgliedstaaten wesentliche
Neuregelungen der Dritten EG-Führerschein-Richtlinie Rechtskraft
er-langen.
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