(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt
anlässlich der morgigen mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag des Landes
Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz seine bisherigen
Positionen. Die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte
verschuldensunabhängige Haftungsregelung für GVO-anbauende Landwirte
ist aus Sicht des DBV unverhältnismäßig. Da Landwirte nach dieser
Regelung trotz gesetzeskonformen Verhaltens einem unkalkulierbaren
und nicht versicherbaren Risiko ausgesetzt sind, kann der Deutsche
Bauernverband den Landwirten bei dieser Gesetzeslage nur vom
GVO-Anbau abraten.
Der DBV hatte im damaligen Gesetzgebungsverfahren gefordert, dass
bei gesetzeskonformem Verhalten die Haftungslücke durch einen
gesetzlich verankerten Haftungsfonds geschlossen werden müsste. Für
Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, hätte
über diesen Weg eine unbürokratische Regulierung möglicher Schäden
ohne Ausfallrisiko sichergestellt werden können. Außerdem hätten auch
die Saat- und Pflanzgutliefernden Unternehmen über einen
Haftungsfonds in Verantwortung genommen werden können. Vergleichbare
Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten verdeutlichen, dass eine
derartige Regelung eines Haftungsfonds durchaus praktikabel sein
kann.
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Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
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