Damit es nicht zu juristischen Konsequenzen aufgrund von Unwissenheit kommt, klärt der VDM auf, berät und gibt seinen Mitgliedern mehr als 200 Musterverträge für alle Belange in der Musikbranche an die Hand.
Diese seien besonders für Tonstudios interessant, erläutert Udo Starkens, stellvertretender Geschäftsführer des VDM: „Betreiber von Tonstudios sind oft Dienstleister, Arrangeure, Mitkomponisten, Produzenten. Es kann sich für sie auch lohnen, ein eigenes Label und einen eigenen Musikverlag zu gründen. Der VDM stellt die entsprechenden Verträge zur Verfügung und zeigt individuell auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um sich die jeweiligen Rechte und so die wirtschaftliche Beteiligungen zu sichern.“
Studiobetreiber können außerdem das „VDM-Tonmeisterzertifikat“ erlangen: Nach bestandenem Test erhalten sie dieses Gütesiegel, mit dem sie ihren Kunden gegenüber geprüfte Fachkompetenz nachweisen können. „Ein weiterer Service ist das VDM-Mitglieder-Zentrum.
Online kommen schnell und unkompliziert Musikschaffende aus allen Bereichen zusammen. Tonstudios wird so Kontakt zu Komponisten, Musikern, Textdichtern und vielen anderen Kreativ- und Geschäftspartnern ermöglicht“, beschreibt Quirini.