Dabei ist der Umstand, dass deutsche Gerichte bereits Urteile gegen syrische Folterer gesprochen haben, nicht dem Tatendrang von Politikern, sondern vor allem der Entschlossenheit der Bundesanwaltschaft zu verdanken. Ohnehin ist die rechtliche Aufarbeitung dieser Schreckenszeit nun in erster Linie ein Fall für syrische Gerichte. Es ist zu hoffen, dass die neuen Machthaber ein Mindestmaß an Rechtsstaat zulassen, dass diese für eine mögliche Aussöhnung des Landes wichtige Phase nicht von Schauprozessen, Rache- und Selbstjustiz geprägt sein wird. Auch daran wird sich zeigen, welchen Weg Syrien künftig einschlagen wird und ob es dort Hoffnung auf eine bessere Zukunft gibt. https://www.mehr.bz/khs351o
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