Von Grünen über SPD, FDP und BSW bis hin zu CDU und CSU suggerieren alle: Wird mehr abgeschoben, dann passiert \“so etwas\“ auch nicht mehr. Die CDU will dafür nach ihrer erwarteten Regierungsübernahme insbesondere die Paragrafen 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes weiter verschärfen. Dabei beinhalten diese bereits enorme Auslegungsmöglichkeiten, ab wann das öffentliche Interesse an der Ausweisung das persönliche Schutzinteresse überwiegt. Allerdings bietet das geltende Recht auch Ermessensspielräume zugunsten des Angeklagten. Die will die CDU laut Generalsekretär Carsten Linnemann abschaffen: Schon bei der zweiten \“vorsätzlichen Straftat\“ solle \“das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen\“. Auch Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Ticket sollen ins Sündenregister aufgenommen werden, sagte er am Montag. Das wäre allerdings nichts anderes als der Rechtsrahmen für die willkürlichen \“Remigrationspläne\“ der AfD. Die kenne er gar nicht, behauptet Linnemann – und beruft sich auf das, was \“die meisten Bürger\“ richtig fänden.
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