Und dennoch wies die Urteilsbegründung vom Dienstag ein Manko auf, das man im Spannungsverhältnis zwischen Polizei, Fans und Justiz immer wieder konstatiert: Widersprechen sich die Aussagen eines Beamten und eines Fans, wird vor Gericht stets der Polizei geglaubt. Auch Karlsruhe schien nicht eine Sekunde diskutiert zu haben, ob die von der Polizei angegebenen Bedarfe zuweilen auch andere Motive haben könnten als die objektive Einschätzung der Sicherheitslage. Ein Fehler, denn Polizeieinsätze im Fußball sind nicht nur in Wahlkampfzeiten oft interessengeleitet. An Fans profilieren sich Innenpolitiker gerne, und die Polizei übt an den Stadien auch mal für wirklich gefährliche Großeinsätze. Insofern ist auch der Ärger der Klubs zu verstehen, die nicht einsehen, warum sie für überhöhte Polizeipräsenz zahlen sollen, von der sich ein Innenminister ein paar Stimmen mehr verspricht.
So oder so: Karlsruhe hat einen Handlungsauftrag erteilt. Wenn der Profifußball nicht will, dass es vom Parteibuch eines Polit-Profis abhängt, ob ein Klub Millionen zahlt, während ein anderer verschont bleibt, muss er eine solidarische Lösung finden. Eine, wie sie Bremens Innensenator angeregt hat. Dass es dazu kommt, ist allerdings extrem unwahrscheinlich. Im Vergleich zu Profiklubs sind jagende Hyänen eine echte Solidargemeinschaft.
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