Nachdem Pläne der EU-Kommission zur Einführung
jährlicher TÜV-Prüffristen für ältere Pkw bekannt wurden, droht nun
Millionen von Zweirad-Besitzern Ärger aus Brüssel: Nach Informationen
des ADAC beabsichtigt die EU-Kommission, dass künftig auch
Kleinkrafträder und Roller über 25 km/h regelmäßig zur
Hauptuntersuchung (HU) vorgefahren werden müssen. Geplant ist, dass
Neufahrzeuge nach vier Jahren erstmals zur Überprüfung müssen, dann
nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Bislang unterliegen die
Kleinkrafträder überhaupt keiner Prüfpflicht. „Kleinkrafträder können
heute zulassungsfrei und kostengünstig mit dem
Versicherungskennzeichen gefahren werden. Eine Hauptuntersuchung für
1,5 Millionen Kleinkrafträder bedeutet nicht nur einen immensen
bürokratischen Aufwand, sondern in erster Linie Zusatzeinnahmen für
die Prüf-Institutionen“, kritisiert ADAC Vizepräsident für Technik
Thomas Burkhardt. „Leidtragende wären vor allem Jugendliche und
Geringverdiener, die auf diese Form der Mobilität angewiesen sind.
Deswegen sind die Pläne zutiefst unsozial.“
Bereits vor zwei Wochen war die Absicht der EU-Kommission
durchgesickert, dass ältere Pkw und Motorräder künftig jährlich zur
HU gebracht werden müssen. Fahrzeuge, die vor ihrem siebten
Zulassungsjahr 160 000 Kilometer Laufleistung erreicht haben, müssten
ebenfalls jedes Jahr zu einer Prüforganisation gebracht werden. Die
EU hatte den Vorschlag damit begründet, dass technische Mängel als
Unfallursache mit zunehmendem Fahrzeugalter ansteigen würden. Der
ADAC stellt dazu klar: Nicht einmal 0,5 Prozent der schweren
Pkw-Unfälle in Deutschland sind auf einen technischen Mangel
zurückzuführen. Den größten Anteil nehmen dabei Reifenschäden ein.
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