Neue OZ: Kommentar zu Arbeit / Arbeitnehmerdatenschutz

Endlich. Ein Vierteljahrhundert, nachdem
Datenschützer erstmals einen gesetzlichen Schutz vor ausufernder
Kontrolle am Arbeitsplatz gefordert haben, hat die Bundesregierung
ein Regelwerk vorgelegt. Was lange währt, wird endlich gut?

Der Entwurf von Innenminister Thomas de Maizière hat Lob verdient.
Er schiebt etwa massenhaften E-Mail-Kontrollen in Unternehmen einen
Riegel vor, schützt Beschäftigte absolut vor heimlicher Videospionage
und zügelt allzu große Neugier der Arbeitgeber im Hinblick auf
Gesundheit und Privatleben von Mitarbeitern. Damit geht de Maizière
über das hinaus, was die Gerichte bisher in ungezählten Einzelfällen
an Arbeitnehmerrechten herausgearbeitet haben.

Zugleich wahrt der Minister aber die Interessen der Arbeitgeber.
Sie dürfen ihre Belegschaft auch weiterhin kontrollieren, um
Korruption oder Diebstahl aufzudecken und vorzubeugen. Nur eben in
klar umrissenen Grenzen: Es muss um schwerwiegende Verstöße gehen,
auf die es konkrete Hinweise gibt. Künftig ist es also tabu, die
Daten der Belegschaft wie im Fall der Bahn auf Verdacht zu
durchkämmen oder wie im Fall Lidl Mitarbeiter auf Schritt und Tritt
bei der Arbeit zu bespitzeln.

Dass de Maizières Entwurf nun von Arbeitgeberverbänden und
Gewerkschaften kritisiert wird, spricht nicht gegen ihn. Im Gegenteil
– wenn beide Seiten lautstark protestieren, hat er offenbar einen
guten Mittelweg gefunden.

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