Kreativität statt Gängelei
Eine Niederlage für den Enkel, ein Sieg für Oskar Schlemmer: Per
Gerichtsentscheid ist jetzt klargestellt, dass Einsprüche von Erben
nicht länger die kreative Auseinandersetzung mit dem Werk des
Bauhaus-Klassikers unterbinden dürfen.
Jahrelang hat vor allem C. Raman Schlemmer mit allerhand
Winkelzügen zu verhindern gewusst, was dem künstlerischen Werk Oskar
Schlemmers gutgetan hätte: Ausstellungen, Abbildungen, Forschung.
Jetzt ist nach Ablauf von 70 Jahren seit dem Tod des Künstlers
Gemeinfreiheit erreicht. Das erleichtert alles. Kein Wunder, dass es
der Erbe jetzt noch einmal versucht. Wer Rechte geltend machen kann,
besitzt Einfluss. Das möchte niemand einfach so hergeben.
Gerade ein Mann wie C. Raman Schlemmer nicht. Leider ist der mit
seinen Rechten nie sorgsam umgegangen. Er hat verhindert und
geblockt. Mehr nicht. Das dürfte jetzt ein Ende haben. Damit ist
Oskar Schlemmer der Kunstwelt und vor allem dem Publikum
wiedergegeben. Damit darf auch wieder sein, was gerade das Bauhaus
vorgelegt hat, Kreativität ohne Grenzen. Wenn das kein Grund zur
Freude ist.
Stefan Lüddemann
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