Bielefeld. Bundesbauministerin Barbara Hendricks
(SPD) hat gestern bekannt gegeben, dass die im Koalitionsvertrag
vorgesehene Wohngeld-Reform bereits 2015 in Kraft treten soll. Das
erfuhr die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische
(Dienstagsausgabe) aus Kreisen des DGB-Bundesvorstands, der mit der
Ministerin über die Einzelheiten der Wohngeldnovelle gesprochen hat.
Der DGB-Bundesvorstand hat der Ministerin einen eigenen Vorschlag zur
Wohngeldreform übergeben. Hendricks kündigte an, dass „zum
Leistungsumfang der Wohngeldnovelle in Kürze die Gespräche zwischen
Bund und Ländern beginnen“. Eine Zustimmung der Bundesländer im
Bundesrat sei zwingend erforderlich, denn das Wohngeld wird je zur
Hälfte von Bund und Ländern gezahlt. Unstrittig ist, dass das
Wohngeld an die Bestandsmieten und die Einkommensentwicklung
angepasst werden soll. Das steht bereits im Koalitionsvertrag der
schwarz-roten Bundesregierung. Nach Ansicht des DGB ist die fehlende
Dynamisierung auch ein Grund dafür, dass das Wohngeld heutzutage ein
Mauerblümchendasein führt. Der DGB-Bundesvorstand fordert zudem, dass
zusätzlich zum Wohngeld wieder ein Heizkostenzuschuss gewährt werden
soll: „Gerade die Zunahme der Heizkosten stellt eine besondere
Belastung für einkommensschwache Haushalte dar“, heißt es in dem
Reformvorschlag. Nach Ansicht des DGB könnten sich viele der 1,3
Millionen Hartz-IV-Aufstocker aus dem Hartz-IV-System befreien, wenn
das Wohngeld und auch der Kinderzuschlag attraktiver ausgestaltet
würden – und beide Leistungen wesentlich leichter zu beantragen
wären. „Eine Vereinfachung der Antragsverfahren bei Kindergeldkasse
und Wohngeldstelle ist sinnvoll“, heißt es in dem DGB-Papier. Für die
Kommunen bedeutet ein Rückgang bei den Aufstockern eine finanzielle
Entlastung. Denn die Unterkunfts-Kosten innerhalb des Hartz-IV-Bezugs
müssen die Kommunen zu fast 70 Prozent bezahlen. Das Wohngeld tragen
dagegen nur Bund und Länder. Nach Ansicht des DGB dürfte nach
Umsetzung des flächendeckenden Mindestlohns schon bald eine Situation
entstehen, wo sich viele Aufstocker aus dem Hartz-IV-Bezug
verabschieden könnten. Voraussetzung wäre jedoch, dass die „Hartz IV
vorgelagerten Sicherungssysteme“ wie Wohngeld und Kinderzuschlag
gestärkt würden. Beim Kinderzuschlag plädiert der DGB-Bundesvorstand
dafür, dass sich die Beträge von derzeit 140 Euro pro Kind auf 200
Euro erhöhen.
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