Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesverwaltungsgericht kippt NRW-Behördenreform

Die von der früheren schwarz-gelben
NRW-Landesregierung im Jahr 2007 verabschiedete Verwaltungsreform war
rechtswidrig. Das hat nach Informationen der in Bielefeld
erscheinenden Neuen Westfälischen (Freitagsausgabe) das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Im Zuge der
Reform waren fast 2.000 Landesbeamte von den staatlichen Versorgungs-
und Umweltämtern an kommunale Behörden versetzt worden. Dies sei ohne
ausreichende Rechtsgrundlage geschehen, urteilte das BVerwG. Zwei
Beamte aus Bielefeld hatten den Musterprozess angestrengt.

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