Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass die
Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung des Zwickauer Neonazi-Trios
auf ganzer Linie versagt haben. Ein weiteres Beispiel dafür stammt
aus dem Jahr 2007, als die Terroristin Beate Zschäpe wegen eines
Wasserschadens zur Zeugenaussage auf das Polizeirevier in Zwickau
geladen wurde. Obwohl sie sich dort angeblich in Widersprüche
verwickelte, schöpften die Beamten keinen Verdacht. Zschäpes wahre
Identität blieb verborgen und ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe
Mundlos konnten ungehindert weitermorden. Nicht nur den
Polizeibehörden, sondern auch dem Verfassungsschutz sind bei der
Observation des 1998 abgetauchten Terror-Trios nach jetzigem Stand
grobe Fehler unterlaufen. Zehn Menschen mussten das mit ihrem Leben
bezahlen. Die Hinterbliebenen haben ein Recht darauf, dass alle
Ermittlungspannen aufgeklärt und benannt werden. Zur Aufarbeitung
wurden zwei Untersuchungsausschüsse – einer vom Bundestag, der andere
vom thüringischen Landtag – installiert. Man darf gespannt sein, wie
diese Gremien arbeiten und was sie zutage fördern.
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