Neue Westfälische (Bielefeld): Kevins Vormund bleibt straffrei
Salomonische Entscheidung

Der Fall Kevin gilt als Symbol für Amtsversagen:
Ein Kleinkind wurde von seinem drogensüchtigen Ziehvater zu Tode
misshandelt. Nach Kevins Martyrium wurden auch zwei
Behördenmitarbeiter angeklagt. Dummerweise ist einer der beiden, und
zwar der mutmaßliche Hauptverantwortliche, dauerhaft
verhandlungsunfähig und muss sich deshalb nicht verantworten. Übrig
blieb allein der Amtsvormund. Dass dem Pensionär die Einstellung des
Verfahrens winkt, ist nur gerecht. Der völlig überlastete und von
seinem Kollegen schlecht informierte Beamte war ein vergleichsweise
kleines Rädchen im Behördengetriebe. Ganz straflos kommt er aber
nicht davon: Er soll eine Geldbuße zahlen. Ohnehin ist er genug
gestraft: vor allem durch die Selbstvorwürfe, die ihn seit Kevins Tod
quälen. Eigentlich hätten noch ganz andere Personen auf die
Anklagebank gehört: jene Bundespolitiker, die in der Vergangenheit
den Staat immer ärmer gemacht haben, und jene Bremer Politiker, die
unter diesem Spardruck das teure Sozialressort bluten ließen – mit
letztlich tödlichen Folgen. Aber strafrechtlich ist diesen
Verantwortlichen nicht beizukommen.

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