Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Ärztliche Behandlungsfehler Empfehlenswerte Schiedsrichter PETER STUCKHARD

Es wäre absurd anzunehmen, Ärztinnen und Ärzte
arbeiteten durchweg fehlerfrei. Patientinnen und Patienten stehen im
Zusammenhang mit vermeintlichen Ärztefehlern allerdings vor zwei
grundsätzlichen Problemen. Das erste: Anders als beim Auto ist bei
Schäden im menschlichen Körper ungleich schwerer zu entscheiden, was
auf einen Reparaturfehler zurückzuführen und was schlichtweg
unabänderliches Schicksal ist. Allein aus dieser Situation heraus
entsteht für den Patienten das zweite Problem: Wie soll er nachweisen
– und vor Gericht trägt er fast immer die Beweislast -, dass
tatsächlich ein ärztlicher Fehler vorliegt? Das wird nur über einen
ärztlichen Gutachter gelingen, den er beauftragt. Was teuer ist. Und
den professoralen Obergutachter beauftragt dann die
Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses, die in aller
Regel den längeren finanziellen Atem hat. Kassenpatienten haben hier
inzwischen zwar bessere Karten als Privatversicherte. Denn die
gesetzlichen Krankenkassen müssen ihnen, so will es jetzt das Gesetz,
beispielsweise durch ihren medizinischen Dienst bei der Prüfung ihrer
Ansprüche helfen. Für alle gilt indes: Im Zivilprozess bekommt man
ein Urteil, nicht Recht. Das Verfahren bei der Ärztekammer bietet
vergleichsweise bessere Chancen. Es ist, selbst wenn sich auch
ärztliche Schiedsrichter mal verpfeifen können, deshalb zu empfehlen:
Es ist unentgeltlich und holt ab 1. Juli von vornherein alle
Beteiligten ins Boot.

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