Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar BGH-Urteil zur Tätigkeit von Tagesmüttern Lärm um wenig SANDRA SPIEKER

Gespannt schauten alle am Freitag nach
Karlsruhe, als es um die Betreuung von Kindern in Privatwohnungen
ging. Der Deutsche Kindertagespflegeverein befürchtete weitreichende
Folgen. Dass Tagesmüttern Steine in den Weg gelegt werden, erscheint
angesichts des großen Bedarfs völlig unverständlich. Die wesentliche
Frage ließen die Karlsruher Richter bei ihrer Entscheidung
unbeantwortet. Sie machten keine grundsätzlichen Vorgaben für die
Kinderbetreuung in Privatwohnungen. Damit lassen sie die Tagesmütter
weiterhin ohne Rechtssicherheit. Ein Nachbar von Kindertagesstätten
muss Lärm hinnehmen, warum nicht dann auch eine Nachbarin in einem
Mehrfamilienhaus? Schließlich handelt es sich um weitaus weniger
Kinder, die dort ihren Tag verbringen, als in einer großen
Einrichtung. Und wo ist der Unterschied, wenn an jenem Ort eine
Familie mit vier Kindern leben würde? Und bekommt nicht jeder Besuch,
so dass fortwährend Fremde durch die Hausflure laufen? Fakt ist, dass
Tagesmütter ein wichtiger Baustein in der Betreuung von Kindern sind
– nicht nur wegen fehlender Krippenplätze. Viele Eltern schätzen die
persönliche Atmosphäre. Zudem fördert die Bundesregierung Tagesmütter
und hat sie anderen Betreuungsformen gleichgestellt. Sollte die
Nutzung einer Privatwohnung weiter eingeschränkt werden, kann das
eine große Lücke reißen. Und die Lücke ist schon heute riesig.
Derzeit fehlen 16.000 Tagesmütter.

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